Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland e.V.
Pressemitteilung
Wähle die Gleichberechtigung!
Berlin, 11. Februar 2023
Die Rot-Grün-Rot Koalition hat das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz 2020 eingeführt. Jetzt will es die CDU-Berlin im Falle eines Erfolgs bei den Wiederholungswahlen wieder abschaffen.
„Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gehören zum Alltag, berichtet Eleonore Bekamenga, stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Afrikanischen Gemeinde e.V. und Vorsitzende des Afrika Rat e.V., am Arbeitsplatz, in der Verwaltung und auf der Straße. Da fühlen wir uns nicht sicher.“ Sicherlich kann das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG), das laut Angaben der Berliner Verwaltung „das erste seiner Art in Deutschland“ nicht alle Diskriminierungsfälle beseitigen, aber es „schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.“ Der Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg Essen reiht sich in die wachsende Zahl der Studien ein, die diese Kernaussagen belegen: Rassismus in deutschen Behörden ist keine Ausnahme, sondern strukturell befestigt. Aus diesem Grund soll Rassismus auch durch spezifische Gesetze bekämpft werden, die eine zielgerichtete Ahndung ermöglicht. Weit entfernt von einem angeblichen „Generalverdacht“ müssen laut LADG (Art. 7) „Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen §2 [Diskriminierungsverbot] oder §6 [Benachteiligungsverbot] überwiegend wahrscheinlich machen.“ Wer sich eine erfolgreiche Klage aufgrund von Mehrfachdiskriminierung erhofft, muss solide Beweise vorlegen.
„Racial Profiling habe ich selbst erfahren, erklärt Eleonore Bekamenga weiter, als ich mit meinem Mann am ZOB [Zentrale Omnibusbahnhof Berlin] in einer Menschenmenge wartete. Nur uns haben die Polizisten kontrolliert. Auf meine Frage, warum sie ausgerechnet uns nach unseren Papieren gefragt haben, gaben sie keine Antworten. Eine aktive Bekämpfung des Rassismus und aller anderen Form der Diskriminierung ist notwendig. Dazu trägt dieses Gesetz bei.“ In der Tat gehören nicht nur rassistische Zuschreibungen zum zentralen Diskriminierungsverbot (§ 2 LADG), sondern auch Geschlecht, ethnische Herkunft, antisemitische Zuschreibung, Sprache, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter, sexuelle Identität, oder geschlechtliche Identität.
Aufgrund des sozialen Status oder einer chronischen Krankheit darf auch niemand im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns diskriminiert werden. Warum auch diese Merkmale als Bestandteil des zentralen Diskriminierungsverbot im LADS unbedingt aufgelistet werden mussten, bringt es die Süddeutsche Zeitung (19./20. November 2022, S. 11-13) im Zusammenhang mit der Erschießung mit einem Maschinengewehr des 16-jährigen, suizidgefährdeten Jugendlichen Mohamed Dramé durch einen Polizisten am 08. August 2022 in Dortmund auf dem Punkt: laut Statistiken des Polizeipsychologen Clemens Lorenz der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sind seit 2010 mindestens 133 Menschen in Deutschland von Polizisten erschossen worden. Davon könnten mindestens 63 psychisch krank oder suizidal gewesen sein oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben.“
Damit Gleichstellung nicht nur auf dem Papier steht, ermöglicht die Einsetzung kollektiver Rechtsschutzinstrumente wie das strukturbezogene Verbandsklagerecht. Eine Ombudsstelle soll auch beitragen, dass „Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll(er) zu unterstützen.“ Darüber hinaus fördert das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) eine „Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity) als Leitprinzip aller Maßnahmen des Landes Berlin“. Mit den neuesten Aussagen ihres Spitzer-Kandidaten (Berliner Morgenpost vom 08.02.2023) schwächt die CDU-Berlin bestenfalls durch Unkenntnis oder gezielte Verdrehung der Tatsachen die Bekämpfung des Antisemitismus und alle anderen Formen des Rassismus und der Diskriminierung. „Rassismus ist Alltag in Deutschland. Er betrifft nicht nur Minderheiten, sondern die gesamte Gesellschaft, direkt oder indirekt“, mahnt Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin des DeZIM-Instituts. Spätestens jetzt, ein Jahr vor dem Ende der UN-Dekade für Menschen mit afrikanischen Vorfahren sollten solche Tatsache längst bei allen (Spitzen‑)Kandidat*innen, Parteimitgliedern, und auch bei allen Wähler*innen angekommen sein.
„Auf Bundesebene soll die Regierungskoalition ein Partizipationsgesetz, – dazu hat die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) einen soliden Gesetzentwurf vorgelegt -, und die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (‚AGG) zügig voranbringen“, fordert Hamidou Bouba, Vorsitzender des Zentralrats der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland e.V. „Gemeinsam sind wir die Brandmauer gegen rassistischen Hass,” betonte Staatsministerin Alabali-Radovan, Integrationsbeauftragte und Beauftragte für Antirassismus des Bundes bei der Vorstellung des „Lagebericht Rassismus in Deutschland“ am 11. Januar 2021. Für Angst vor Gleichberechtigung und Gleichstellung sollte also in Deutschland kein Platz sein.
Kontakt: Marianne Ballé Moudoumbou, Stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland e.V., Pressesprecherin, Tel: 017625742654, info@zentralrat-afrikagemeinde.de, www.zentralrat-afrikagemeinde.de
Der Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland e.V. versteht sich als Interessenvertretung der Organisationen und Menschen mit afrikanischen Vorfahren. Der Dachverband ist konfessionslos und parteipolitisch unabhängig.